Was tun im Schadensfall ? Meldepflicht !
Als Wild bezeichnet man nicht von Menschen gehaltene Tiere. Der Begriff Wildtiere umfasst jagdbares Wild
im Sinne des Jagdrechtes und andere Wildtiere. Wild, das infolge von Unglücksfällen, Krankheit, Hunger oder
Kälte verendet bzw. getötet wurde, bezeichnet man als Fallwild.
Es passiert täglich auf deutschen Straßen. Aus dem nichts taucht ein Wildtier am Straßenrand auf
und schon ist es passiert. Für das Jahr 2022 meldete der GDV (Gesamtverband der Versicherten) rund 284.000
Wildunfälle mit einer Schadenssumme von mehr als 940.000.000 € - das macht daher rein rechnerisch rund
800 Unfälle am Tag.
Dabei gab es 2022 rund 2.600 Verunglückte bei insgesamt rund 2.300 Wildunfällen mit Personeneschaden.
Und häufig stellen sich viele Autofahrer jetzt aus Unwissenheit die Frage: Was soll ich jetzt tun ?
Daher wollen wir Ihnen hier einen kleinen Leitfaden mit auf den Weg geben, damit Sie im Falle eines Wildunfalles
wissen, wie Sie zu Handeln haben.
Was ist an der Unfallstelle / Fundstelle zu tun?
- Unfallstelle absichern (Verpflichtung gemäß § 34 Abs. 2 StVO).
- Falls möglich, das verendete Wild gegebenenfalls von der Fahrbahn ziehen (Schutzhandschuhe verwenden!),
um so weitere Unfälle zu vermeiden.
Verletztes, noch lebendes Wild, nicht berühren oder anderweitig beunruhigen (Stress für das Tier, Selbstgefährdung).
- Notruf absetzen und Unfall melden über Notrufnummern
110 oder 112
- Wer meldet
- Was ist passiert
- Wo ist es passiert
- Wie viele Peronen sind eventuell verletzt
- Versorgung eventuell verletzter Personen und eintreffen der Polizei und wenn nötig weiterer Rettungskräfte abwarten.
- Wildunfallbescheinigung für Versicherung durch Polizei oder durch einen eventuell durch die Rettungskräfte noch
hinzugerufenen zuständigen Jagdausübungsberechtigten ausstellen lassen.
- Wildspuren am Auto fotografieren (Blut, Fellteile).
Im Land Brandenburg besteht gemäß des § 27 des Jagdgesetzes eine Meldepflicht bei Zusammenstößen zwischen Kraftfahrzeugen und Wild.
Eine solche Meldung muss bei jedem Unfall mit Wild abgesetzt werden, unabhängig davon, ob das Wild beim Unfall
getötet wurde oder sich scheinbar unverletzt entfernt hat.
Sollten Sie angefahrenes Wild ohne Meldung am Straßenrand zurücklassen, stellt dies einen Verstoß gegen
das Tierschutzgesetz dar. Wenn Sie Wild eigenmächtig mitnehmen, erfüllt dies unter gewissen Umständen den Straftatbestand
der Wilderei.
Im folgenden Link können Sie sich auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
und auch Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg näher über die Rechtslage und die Maßnahmen im Umgang
mit Wild und Wildunfällen informieren.
Wildunfall und Fallwild (MLUK) ................................
Um Ihnen für den Notfall einen Leitfaden zum Mitnehmen zur Verfügung zu stellen, können Sie sich
unser folgendes Falltblatt ausdrucken, fallten und in Ihr Handschuhfach im Auto legen, dann haben Sie immer eine Hilfeanleitung
zur Hand.
Broschüre zum Ausdrucken und Falten für's Handschufach ...........
************